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Hinweise zur Hygiene bei der Durchführung der Abschlussprüfungen und im Schulalltag

23.4.2020

Sehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

die nachgenannten Regeln und Hinweise sind bei der Durchführung der Abschlussprüfungen und im Schulalltag einzuhalten bzw. zu beachten:

  • Schülerinnen und Schüler mit akuten respiratorischen Symptomen (Lungen- und Atemwegserkrankungen) dürfen nicht an den regulären Prüfungsterminen teilnehmen, sondern nehmen die Nachholtermine wahr. Bitte teilen Sie der Schule mit, wenn Ihre Tochter/Ihr Sohn an einem akuten respiratorischen Symptom leidet. Ihre Atteste müssen nicht sofort vorgelegt werden, sondern können vor Beginn der Nachschreibtermine nachgereicht werden. Die Attestpflicht besteht auch für die Nachschreibtermine. Sollten während der Prüfung akute Symptome auftreten, wird die betroffene Person die Prüfung in einem Einzelraum abschließen. Wenn notwendig, wird die Prüfung abgebrochen. Zu den Symptomen zählen etwa Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Muskel- oder Gelenkschmerzen.
  • Es dürfen sich nur Personen im Prüfungstrakt der Schule aufhalten, die direkt an der Prüfung beteiligt sind. Die Prüflinge müssen das Gelände sofort nach der Prüfung verlassen. Ansammlungen von Schülerinnen und Schülern nach den Prüfungen sind untersagt.  
  • Alle anwesenden Personen werden in einer Liste aufgeführt. Diese enthält mindestens Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer sowie Raumnummer und Sitzplatz. Die Anwesenheitsliste ist nach dem Ende der Prüfungen vier Wochen aufzubewahren und muss dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen ausgehändigt werden.
  • Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören, melden dies bei ihrer Schule an. Sie können das Schulgebäude entweder durch einen geson-derten Eingang oder zu einer bestimmten Zeit einzeln betreten und die Prüfung in einem eigenen Raum absolvieren.
  • Alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer waschen sich gründlich die Hände mit Wasser und Seife, sobald sie das Schulgebäude betreten.  
  • Vor Beginn einer Prüfung kontrolliert eine Aufsichtsperson anhand einer Liste jeden Prüfling. Alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer versichern, dass sie keine Krankheitssymptome haben. Dies wird im Prüfungsprotokoll vermerkt.
  • In den Prüfungsräumen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Prüflingen und zur Prüfungsaufsicht gewährleistet sein. Die Prüfungsräume werden demgemäß hergerichtet sein. Dies gilt auch in allen Bereichen, an denen sich die Schülerinnen und Schüler aufhalten. Hierzu müssen alle Schülerinnen und Schüler an den Mindestabstand denken und diesen einhalten.
  • Die Prüfungsaufgaben werden auf den Plätzen ausgelegt, bevor die Prüflinge den Raum betreten. Beim Verteilen der Bögen trägt das Prüfungspersonal Handschuhe.
  • In den Prüfungs- sowie in den Toilettenräumen werden durch die Schule Hinweisschilder zum Infektionsschutz ausgehängt. Diese informieren über allgemeine Schutzvorkehrungen wie Händehygiene, Abstand sowie Husten- und Nies-Etikette. Die allgemeinen Schutzvorkehrungen sind zu befolgen.
  • Bei Verstößen gegen die Hygieneregeln drohen Erziehungsmittel und/oder 0rdnungsmaßnahmen.
  • Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Schulleitung von den Erkrankten bzw. Sorgeberechtigten mitzuteilen.

Die Einhaltung der Regeln und Hinweise dient unser aller Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Seiler, Oberschulrektor

 

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