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Handynutzung an der OBS Uchte - Erprobungsfassung

  • Im Unterricht besteht kein Recht auf private Nutzung internetfähiger Mobilgeräte (im folgenden "Handy" genannt).
  • Das Handy muss lautlos in einer Tasche oder Ähnlichem verstaut sein und wird nur nach Aufforderung des Lehrers herausgeholt.
  • Ob das Handy zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden darf, obliegt der unterrichtenden Lehrkraft. Eine Nutzung zu unterrichtlichen Zwecken darf von der Lehrkraft nicht vorgeschrieben werden, sie erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Die Schule stellt die technischen Voraussetzungen für die Handynutzung nicht zur Verfügung.
  • In den Pausen, sowie vor und nach Unterrichtsbeginn, darf das Handy nur in den Pausenbereichen genutzt werden.
  • Musikhören ist nur in der Ruhezone und nur mit Kopfhörern gestattet. Kopfhörer sind in anderen Bereichen der Schule nicht im / am Ohr zu tragen!
  • Fotografieren, Video- und Tonaufnahmen sind während der gesamten Schulzeit nur mit Zustimmung eines Lehrers erlaubt.
  • Das Anschauen und die Verbreitung pornografischer, gewaltverherrlichender oder sonstiger jugendgefährdender Inhalte sind verboten.
  • Bedenke, dass es mit Handys schnell zu Beleidigungen und Verleumdung kommen kann, die ggf. strafrechtlich relevant sein können.
 

Haftungsausschluss

Eine Nutzung des Handys erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Die Schule haftet nicht für Schäden, die durch die Handynutzung entstehen.
 

Bedenke

  1. Bild und Tonaufnahmen verstoßen nicht selten gegen das Recht auf den "höchstpersönlichen Lebensbereich" (Strafgesetzbuch §201a).
  1. Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung und Mobbing sind ebenfalls Straftaten (Strafgesetzbuch §201 und §201a)
  1. Das Urheberrecht regelt das Anfertigen, Verarbeiten und Verbreiten von Bild und Tonaufnahmen.
  1.  Straftaten werden selbstverständlich durch die Schulleitung verfolgt und unter Umständen bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

 

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