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Schulordnung

(beschlossen durch die Gesamtkonferenz am 14.6.2017)

Grundsätze des Zusammenlebens für eine Schule zum Lernen

An der Oberschule Uchte lernen und arbeiten viele Menschen. Die Klassensprecher aller Klassen formulierten in einer SV-Sitzung gemeinsam folgende Regeln, die eine gute Atmosphäre an der Schule schaffen sollen, denn alle wollen erfolgreich lernen, damit sie einen guten Abschluss schaffen und einen passenden Beruf erlernen können:

  1. Alle kommen regelmäßig und pünktlich in den Unterricht.
  2. Alle begrüßen sich freundlich!
  3. Alle haben ihr Material dabei und legen es zu Stundenbeginn auf den Tisch.
  4. Nun ist klar, dass die Pause vorbei ist und die Arbeitszeit beginnt mit einer ritualisierten, inhaltsbezogenen Aufwärmphase (z.B. MA: Kopfrechnen, PO: Aktuelles; Hausaufgaben vergleichen).
  5. Hausaufgaben werden ins Schülerbuch eingetragen, damit sie nicht vergessen werden.
  6. Eltern und Lehrkräfte nehmen Einträge im Schülerbuch zur Kenntnis und bestätigen dieses, indem sie wöchentlich unterschreiben.
  7. Wir beleidigen uns nicht! Wir reden freundlich und entspannt miteinander, gehen respektvoll und höflich miteinander um. Fehlverhalten gestehen wir ein.
  8. Wir helfen einander und leihen uns Schulmaterial, wenn wir es mal vergessen haben.
  9. Es muss im Unterricht leise bleiben. Arbeitsaufträge werden umgehend ausgeführt.
  10. Mappen werden verantwortungsvoll geführt.
  11. Der Klassenraum wird ansprechend gestaltet. Es wird nichts kaputt gemacht und nach jeder Stunde wird aufgeräumt.
  12. Müll gehört immer in den dafür vorgesehenen Behälter.

Schulordnung

Vor und nach dem Unterricht
  • Du gehst morgens von zu Hause oder der Bushaltestelle auf direktem Weg zur Schule und verlässt deinen Schulweg nicht.
  • Der Unterricht beginnt um 7:45 Uhr, die allgemeine Aufsicht beginnt ab 7:30 Uhr. Bis zum ersten Klingeln hältst du dich auf dem Schulhof oder in den Pausenhallen auf. Danach begibst du dich zu deinem Klassentrakt und wartest auf die Lehrerin oder den Lehrer. Fachräume dürfen nur mit dem Fachlehrer betreten werden. Wenn dein Unterricht später beginnt, hälst du dich leise in den Pausenhalle oder auf dem Schulhof auf, sodass du niemanden störst.
    Für den Sportunterricht gilt eine besondere Regelung, die jeweils von dem Lehrer angesagt wird.
  • Wenn eure Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht da sind, gehen die Klassensprecher zum Lehrerzimmer und erkundigen sich nach deren Verbleib.
  • Nach Schulschluss verlässt du das Schulgebäude und das Schulgelände unverzüglich und gehst auf direktem Weg nach Hause. Die allgemeine Aufsicht endet mit der Abfahrt des letzten Busses.
  • Auf dem Schulhof darfst du dein Fahrrad nur schieben, da das Fahren zu gefährlich ist. Dein Fahrrad stellst du im Fahrradschuppen ab.
Im Unterricht
  • Essen und Trinken kannst du in der Pause genießen. Dein Kaugummi musst du außerhalb der Schule kauen.
  • Jacken, Mützen, Kappen und ähnliche Bekleidung für draußen werden zu Beginn des Unterrichts ausgezogen.
  • Auch du sorgst dafür, dass die Klassenräume sauber sind. Der Ordnungsdienst in deiner Klasse unterstützt dich dabei.
  • Mit den Stühlen darfst du aus Sicherheitsgründen nicht kippeln.
In der Pause
  • Das Schulgelände darfst du während der Unterrichtszeit und in den Pausen nur unter besonderen Umständen und nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. Wenn du das Schulgelände ohne Erlaubnis verlässt, besteht kein Versicherungsschutz!
  • Wenn du während der Schulzeit das Schulgelände aus einem wichtigen Grund verlassen musst, musst du eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorlegen oder es muss ein telefonisches Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über das Sekretariat eingeholt werden. In diesem Fall endet die Aufsichtspflicht der Schule und möglicherweise der gesetzliche Versicherungsschutz.
  • In den kleinen Pausen bleibst du im Klassenraum, bist leise und legst deine Unterrichtsmaterialien für den folgenden Unterricht bereit. Wenn du in einem anderen Raum Unterricht hast, gehst du ruhig und zügig dorthin.
  • Zu Beginn der großen Pausen verlässt du die Unterrichtsräume und die jeweiligen Flure und hältst dich auf den Schulhöfen oder in den Pausenhallen auf. Im Fahrradschuppen und den Fluren darfst du dich nicht aufhalten.
  • Auch wenn du bereits volljährig bist, darfst du auf dem gesamten Gelände der Oberschule Uchte bei allen Schulveranstaltungen nicht rauchen und keinen Alkohol, keine Drogen und drogenähnliche Stoffe (z.B. E-Zigaretten, E-Shishas) bei dir haben.
  • In den großen Pausen darfst du mit den von der Schule angebotenen Bällen oder Spielgeräten aus der Ausleihe auf dem Schulhof spielen. Die Spielgeräte behandelst du bitte schonend. Mit Lederbällen und anderen harten Bällen darfst du auf dem Schulgelände nicht schießen, auch mit anderen Gegenständen darfst du nicht werfen oder schießen.Vermeide wilde Spiele oder Streit, du gefährdest sonst dich und andere.
  • Halte die Toiletten in Ordnung und nutze sie auch nicht als Aufenthaltsraum oder zum Spielen. Spucken ist eklig und unhygienisch, du darfst es auf dem gesamten Schulgelände nicht.
Sonstige Regeln:
  • Für Gegenstände, die du mit in die Schule bringst, haftest du grundsätzlich selber.
  • Die Schule haftet insbesondere nicht für Gegenstände, die du nicht für den Unterricht oder für schulische Zwecke benötigst.
  • Du darfst in der Schule keine Kleidung tragen oder Gegenstände und Abzeichen mitbringen, die den Schulbetrieb oder den Schulfrieden stören oder gefährden könnten (z.B. Kleidung mit politisch extremen oder radikalen Symbolen).
  • Energydrinks enthalten sehr viel Koffein und Zucker, deshalb darfst du sie nicht in der Schule trinken. Colagetränke und Eistees enthalten ebenfalls viel Zucker und Koffein, daher empfehlen wir dir, diese Getränke in der Schule nicht zu trinken.
  • Du darfst die verschiedenen Essensangebote (Essen in der Mensa, Verkauf durch die Schulhausmeister) der Schule nutzen. Eine Bestellung von außerschulischem Essen (beim "Dönermann", in der Pizzeria oder anderen Bringdiensten) ist dir nicht erlaubt.
Nutzungsregeln für internetfähige IT-Geräte an der Schule
  • Internetfähige IT-Geräte (z.B. Smartphones) sowie sonstige elektronische Geräte (z.B. mobile Musikplayer) lässt du während der gesamten Schulzeit ausgeschaltet. Bei Verstößen gegen diese Regeln dürfen Lehrkräfte dein Gerät bis zum Ende der Unterrichtszeit verwahren.
  • Wenn bei dir während einer Leistungsbewertungs- oder Prüfungssituation ein IT-Gerät eingeschaltet oder betriebsbereit in deiner greifbaren Nähe vorgefunden wird, gilt dies als Täuschungsversuch. Dies kann eine negative Bewertung der Leistung oder das Ansetzen einer Wiederholungsprüfung zur Folge haben.
  • Um die Persönlichkeitsrechte aller an der Schule tätigen Personen zu schützen, darfst du nicht fotografieren und filmen sowie keine Videoübertragungen auf dem Schulgelände machen. Du darfst auch keine illegalen Daten jeder Art (z.B. Fotos, Videos, Musik,…) speichern, verbreiten und austauschen. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann unter Umständen schulische Maßnahmen oder sogar straf- und zivilrechtliche Folgen (z.B. Schadensersatzforderungen) nach sich ziehen. Besteht der Verdacht, dass sich auf deinem Gerät strafrechtlich relevante Inhalte befinden, können von der Schule die Strafermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) informiert werden.
Maßnahmen gegen Missachtung der Schulordnung

Bei Verstößen gegen diese Schulordnung werden von Seiten der Schule Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnamen angewendet.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Schulordnung einschließlich der Maßnahmen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sie werden auf der nächsten Gesamtkonferenz entsprechend ergänzt oder verändert.

 

 

 

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